FAQ

Unsere Tests stehen für Personen ab dem Alter von 3 Jahren zur Verfügung. Minderjährige können sich nur in Begleitung eines Erwachsenen oder mit einer Einverständniserklärung der Eltern testen lassen. Sollten Sie Symptome haben, bitten wir Sie sich nicht testen zu lassen. Wir verweisen hiermit auf den Hausarzt.
Bitte führen Sie ein gültiges Ausweisdokument bei sich, sowie den QR-Code, welchen Sie per E-Mail von uns erhalten haben. Das Geburtsdatum muss auf dem Ausweisdokument vermerkt sein. Sie können sich ebenfalls mit Ihrer Krankenkassenkarte oder Führerschein ausweisen.
Das Testergebnis wird Ihnen nach ca. 15 min mittels SMS oder E-Mail zugesendet. Kontrollieren Sie auch Ihre persönlichen Daten um Irrtümer zu vermeiden. Alle Daten werden bei uns verschlüsselt und nach DSGVO Norm übermittelt. Sollten Sie Ihr Ergebnis nicht via SMS oder E-Mail abrufen können, ist es möglich 15 Minuten nach Ihrem Test wieder an die Station zu kommen um an dem dafür ausgewiesenen Schalter einen Ausdruck zu erhalten.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind unsere Befunde grundsätzlich Passwort geschützt. Das Passwort ist Ihr Geburtsdatum (mit Punkten und vollausgeschriebenem Jahr). Bspw.: 01.01.1999
Bitte finden Sie sich pünktlich, nicht aber früher als 5 Minuten vorher am Test-Ort ein.
Die Tests bleiben für bestimmte Personengruppen weiterhin kostenfrei. Personengruppen, die auf andere Art Leistungsberechtigt sind, haben eine Zuzahlung von € 3,- zu leisten. Personengruppen, die nicht Leistungsberechtigt sind und in keine Sparte fallen, haben für die Testung € 12 ,- zu zahlen.
Wenn Sie bereits Symptome einer COVID-19 Erkrankung aufweisen (trockener Husten, Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Fieber, Kurzatmigkeit sowie Hals- und Kopfschmerzen, Geruchs- und Geschmacksverlust, Übelkeit, Erbrechen, Nasenverstopfung und Durchfall), bitten wir Sie nicht zur Testung zu erscheinen und stattdessen die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, anzurufen.
In seltenen Fällen kann es zu einem ungültigen Ergebnis kommen. Sollte Ihr Test nicht auswertbar bzw. ungültig sein, kontaktieren wir Sie im Anschluss per Email. info@minessa-medical.de
Die Sensitivität eines diagnostischen Testverfahrens gibt an, bei welchem Prozentsatz erkrankter Patienten die jeweilige Krankheit durch die Anwendung des Tests tatsächlich erkannt wird, d.h. ein positives Testresultat auftritt. Sie wird definiert als der Quotient aus richtig positiven Testergebnissen und der Summe aus richtig positiven und falsch negativen Testergebnissen. Die Sensitivität unseres COVID-19 Antigen Schnelltests liegt bei 98,50%. Das bedeutet, dass von 100 Kranken 98,50 auch als krank erkannt werden. Das bedeutet wiederum, dass die falsch negativ Rate bei 1,5 % liegt, das heißt, bei 1,5 Personen wird ein negatives Testergebnis nachgewiesen, obwohl die Person in Wirklichkeit an COVID erkrankt ist. Die Spezifität eines diagnostischen Testverfahrens gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass tatsächlich Gesunde, die nicht an der betreffenden Erkrankung leiden, im Test auch als gesund erkannt werden. Sie wird definiert als der Quotient aus richtig negativen Testergebnissen und der Summe aus falsch positiven und richtig negativen Testergebnissen – also allen Testergebnissen, denen tatsächlich keine Erkrankung zugrunde lag. Die Spezifität unseres COVID-19 Antigen Schnelltests liegt bei 99,3%. Das bedeutet, dass von 100 Gesunden 99,9 Personen als gesund erkannt werden. Das bedeutet wiederum, dass die falsch-positiv Rate bei 0,1 % liegt, das heißt, bei 0,1 Personen wird ein positives Testergebnis nachgewiesen, obwohl die Person in Wirklichkeit nicht an COVID erkrankt ist.
Da die weltweiten Bestimmungen unterschiedlich sind, entscheidet das jeweilige Land, welcher Nachweis benötigt wird. In den meisten Fällen sind Corona-Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums oder den Airlines.
Sollte der Test positiv ausfallen, begeben Sie sich bitte unverzüglich in die häusliche Quarantäne („Absonderung" im Sinne des § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)). Kontaktieren Sie zur nun benötigten Durchführung eines PCR-Tests umgehend Ihren Hausarzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117. Die genauen Quarantäne Regulierungen finden Sie auf der Website Ihres Bundeslandes.
Ja, das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner neuen Strategie (Stand: 11.11.2020) beschlossen, dass bei Einreise aus einem Risikogebiet auf Anforderung des jeweiligen Gesundheitsamtes ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzuweisen ist. Dieser Nachweis kann entweder in Papierform oder digital erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Neben Deutsch wird das Testergebnis auch standardmäßig in Englisch angegeben.
Nein, sie können sich ebenfalls ohne Online Vorreservierung/Termin testen lassen. Die Mitarbeiter an den Teststationen werden Sie so schnell wie möglich dran nehmen. Natürlich kann es dabei zu Wartezeiten kommen oder zu geringen Verfügbarkeiten.
Wir benötigen Ihren vollständigen Namen, das Geburtsdatum, ggf. die Personalausweisnummer, eine Telefonnummer und eine E-Mailadresse. Bitte verstehen Sie, dass es bei einer positiven Meldung sehr wichtig ist, Ihre aktuelle Telefonnummer und E-Mail aufzunehmen, damit wir, bzw. das Gesundheitsamt Sie besser erreichen kann.
Wir führen aktuell keine PCR Tests durch. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt oder in der Umgebung, wo Sie am besten einen PCR-Test durchführen lassen können, wenn Sie einen solchen Test benötigen.
Schauen Sie in Ihrem Spam-Ordner nach. Gelegentlich sind dort die Testergebnisse zu finden. Haben Sie kein Testergebnis erhalten, so melden Sie sich per E-Mail info@minessa-medical.de
Sie können uns gerne per E-Mail oder Anruf Bescheid geben. Es ist kein Muss, den Termin vorher abzusagen.
Sie sollten eine halbe Stunde bis Stunde vor der Testung nichts gegessen oder getrunken haben, bevor ein Rachenabstrich durchgeführt wird. In seltenen Fällen, kann sich dadurch das Testergebnis verfälschen.
Alle Mitarbeiter, die eine Testung durchführen haben erfolgreich eine Antigen-Schnelltest-Schulung absolviert.
Der Antigen-Schnelltest ist 24 Stunden gültig.
Unter der folgenden Telefonnummer können Sie uns in der zentralen Verwaltung erreichen: 02618886607 Wir gehen mit unseren Stationsleitungen in Klärung und helfen so gut wie möglich.
Es wird ein Nasenabstrich durchgeführt. Bei Wunsch kann ebenfalls ein Rachenabstrich durchgeführt werden.
Hamminkeln: 46499 Zum Schnellenhof 2a, Begegnungsstätte Mehrhoog Kamp-Lintfort: 47475 Kamperdickstraße 18 Winnenden: 71364 Marktstraße 43 Winnenden 2: 71364 Bahnhofstraße 43 Leutenbach: 71397 Am Löwenplatz Backnang: 71522 Grabenstraße 15 Ludwigsburg: 71634 Brünnerstraße 13 Riedlingen: 88499 Neue Unlingerstraße 10 Bad Saulgau: 88348, Herbertingerstraße Schkeuditz: 4435 Robert-Koch-Straße 34 Hockenheim: 68766 Untere Mühlstraße 6
Nein, das Geburtsdatum kann nach der Befundung nicht abgeändert werden.
Unsere Tests stehen für Personen ab dem Alter von 3 Jahren zur Verfügung. Minderjährige können sich nur in Begleitung eines Erwachsenen oder mit einer Einverständniserklärung der Eltern testen lassen. Sollten Sie Symptome haben, bitten wir Sie sich nicht testen zu lassen. Wir verweisen hiermit auf den Hausarzt. Bei Bürgern ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ohne Wohnsitz in Deutschland, ohne deutsche Versicherungskarte oder ohne deutschen Aufenthaltstitel führen wir keine Testung durch.
Bitte führen Sie ein gültiges Ausweisdokument bei sich, sowie den QR-Code, welchen Sie per E-Mail von uns erhalten haben. Das Geburtsdatum muss auf dem Ausweisdokument vermerkt sein.
Sie können sich ab sofort mindestens 1 mal die Woche kostenfrei testen lassen.
Der von uns verwendete Test ist beim BfArM zugelassen. Laut Hersteller weist der Antigen-Test eine klinische Sensitivität von 98,5% und eine klinische Spezifität von 99,9% auf. Die Sensitivität zeigt an, ob alle Kranken auch als Kranke erkannt werden. Die Spezifität gibt an, ob alle gesunden, getesteten Menschen auch als Gesunde erkannt werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Antigen-Konzentration im Verlauf der Erkrankung schwanken und unter die Nachweisgrenze des Antigen-Tests fallen kann. Eine mögliche Infektion kann aufgrund negativer Testergebnisse daher nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Das Testergebnis wird Ihnen nach ca. 15 min mittels SMS oder E-Mail zugesendet. Kontrollieren Sie auch Ihre persönlichen Daten um Irrtümer zu vermeiden. Alle Daten werden bei uns verschlüsselt und nach DSGVO Norm übermittelt. Sollten Sie Ihr Ergebnis nicht via SMS oder E-Mail abrufen können, ist es möglich 15 Minuten nach Ihrem Test wieder an die Station zu kommen um an dem dafür ausgewiesenen Schalter einen Ausdruck zu erhalten.
Im Einbahnstraßensystem durchlaufen Sie unsere Teststation in wenigen Minuten. Der Abstrich dauert dabei nur wenige Sekunden. Es ist vorteilhaft, wenn Sie sich hierfür im Vorfeld online registriert haben, da es sonst zu Verzögerungen kommen kann.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind unsere Befunde grundsätzlich Passwort geschützt. Das Passwort ist Ihr Geburtsdatum (mit Punkten und vollausgeschriebenem Jahr). Bspw.: 01.01.1999
Ja, Sie finden alle angegebenen, persönlichen Daten im Testergebnis. Bitte bringen Sie auch den von Ihnen vermerkten Ausweis mit. Auch die Ausweisnummer finden Sie neben dem Testergebnis vermerkt.
Bitte finden Sie sich pünktlich, nicht aber früher als 5 Minuten vorher am Test-Ort ein.
Die Tests bleiben für bestimmte Personengruppen weiterhin kostenfrei. Personengruppen, die auf andere Art Leistungsberechtigt sind, haben eine Zuzahlung von € 3,- zu leisten. Personengruppen, die nicht Leistungsberechtigt sind und in keine Sparte fallen, haben für die Testung € 12 ,- zu zahlen.
Wenn Sie bereits Symptome einer COVID-19 Erkrankung aufweisen (trockener Husten, Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Fieber, Kurzatmigkeit sowie Hals- und Kopfschmerzen, Geruchs- und Geschmacksverlust, Übelkeit, Erbrechen, Nasenverstopfung und Durchfall), bitten wir Sie nicht zur Testung zu erscheinen und stattdessen die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, anzurufen.
Kinder dürfen erst ab 3 Jahren getestet werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Test erscheinen oder sie müssen eine unterzeichnete Einverständniserklärung mitbringen.
In seltenen Fällen kann es zu einem ungültigen Ergebnis kommen. Sollte Ihr Test nicht auswertbar bzw. ungültig sein, kontaktieren wir Sie im Anschluss per Email.
Die Sensitivität eines diagnostischen Testverfahrens gibt an, bei welchem Prozentsatz erkrankter Patienten die jeweilige Krankheit durch die Anwendung des Tests tatsächlich erkannt wird, d.h. ein positives Testresultat auftritt. Sie wird definiert als der Quotient aus richtig positiven Testergebnissen und der Summe aus richtig positiven und falsch negativen Testergebnissen. Die Sensitivität unseres COVID-19 Antigen Schnelltests liegt bei 98,50%. Das bedeutet, dass von 100 Kranken 98,50 auch als krank erkannt werden. Das bedeutet wiederum, dass die falsch negativ Rate bei 1,5 % liegt, das heißt, bei 1,5 Personen wird ein negatives Testergebnis nachgewiesen, obwohl die Person in Wirklichkeit an COVID erkrankt ist. Die Spezifität eines diagnostischen Testverfahrens gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass tatsächlich Gesunde, die nicht an der betreffenden Erkrankung leiden, im Test auch als gesund erkannt werden. Sie wird definiert als der Quotient aus richtig negativen Testergebnissen und der Summe aus falsch positiven und richtig negativen Testergebnissen – also allen Testergebnissen, denen tatsächlich keine Erkrankung zugrunde lag. Die Spezifität unseres COVID-19 Antigen Schnelltests liegt bei 99,3%. Das bedeutet, dass von 100 Gesunden 99,9 Personen als gesund erkannt werden. Das bedeutet wiederum, dass die falsch-positiv Rate bei 0,1 % liegt, das heißt, bei 0,1 Personen wird ein positives Testergebnis nachgewiesen, obwohl die Person in Wirklichkeit nicht an COVID erkrankt ist.
Da die weltweiten Bestimmungen unterschiedlich sind, entscheidet das jeweilige Land, welcher Nachweis benötigt wird. In den meisten Fällen sind Corona-Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums oder den Airlines.
Sollte der Test positiv ausfallen, begeben Sie sich bitte unverzüglich in die häusliche Quarantäne („Absonderung" im Sinne des § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)). Kontaktieren Sie zur nun benötigten Durchführung eines PCR-Tests umgehend Ihren Hausarzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117. Die genauen Quarantäne Regulierungen finden Sie auf der Website Ihres Bundeslandes.
Ja, das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner neuen Strategie (Stand: 11.11.2020) beschlossen, dass bei Einreise aus einem Risikogebiet auf Anforderung des jeweiligen Gesundheitsamtes ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzuweisen ist. Dieser Nachweis kann entweder in Papierform oder digital erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Ja, das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner neuen Strategie (Stand: 11.11.2020) beschlossen, dass bei Einreise aus einem Risikogebiet auf Anforderung des jeweiligen Gesundheitsamtes ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzuweisen ist. Dieser Nachweis kann entweder in Papierform oder digital erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Neben Deutsch wird das Testergebnis auch standardmäßig in Englisch angegeben. Auf Anfrage und gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr erhalten Sie Ihr Testergebnis auch in einer anderen Sprache. Anfragen an: service@schnell-coronatest.de
Nein, sie können sich ebenfalls ohne Online Vorreservierung/Termin testen lassen. Die Mitarbeiter an den Teststationen werden Sie so schnell wie möglich dran nehmen. Natürlich kann es dabei zu Wartezeiten kommen oder zu geringen Verfügbarkeiten.
Wir benötigen Ihren vollständigen Namen, das Geburtsdatum, ggf. die Personalausweisnummer, eine Telefonnummer und eine E-Mailadresse. Bitte verstehen Sie, dass es bei einer positiven Meldung sehr wichtig ist, Ihre aktuelle Telefonnummer und E-Mail aufzunehmen, damit wir, bzw. das Gesundheitsamt Sie besser erreichen kann.
Nein, wir führen lediglich Antigen Schnelltests durch. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt oder in der Umgebung, wo Sie am besten einen PCR-Test durchführen lassen können, wenn Sie einen solchen Test benötigen.
Schauen Sie in Ihrem Spam-Ordner nach. Gelegentlich sind dort die Testergebnisse zu finden. Haben Sie kein Testergebnis erhalten, so melden Sie sich per E-Mail info@schnell-coronatest.de oder Alternativ unter der 0261 94107939. Diese Telefonnummer ist nicht durchgehen besetzt.
Sie können uns gerne per E-Mail oder Anruf Bescheid geben. Es ist kein Muss, den Termin vorher abzusagen.
Sie sollten eine halbe Stunde bis Stunde vor der Testung nichts gegessen oder getrunken haben, bevor ein Rachenabstrich durchgeführt wird. In seltenen Fällen, kann sich dadurch das Testergebnis verfälschen.
Alle Mitarbeiter, die eine Testung durchführen haben erfolgreich eine Johanniter Schulung absolviert.
Der Antigen-Schnelltest ist 24 Stunden gültig.
Unter der folgenden Telefonnummer können Sie uns in der zentralen Verwaltung erreichen: 026194107939 Wir gehen mit unseren Stationsleitungen in Klärung und helfen so gut wie möglich.
Es wird ein Nasenabstrich durchgeführt. Bei Wunsch kann ebenfalls ein Rachenabstrich durchgeführt werden.
amminkeln: 46499 Zum Schnellenhof 2a, Begegnungsstätte Mehrhoog Kamp-Lintfort: 47475 Am Rathaus 2 Winnenden: 71364 Marktstraße Leutenbach: 71397 Am Löwenplatz Backnang: 71522 Grabenstraße 15 Riedlingen: 88499 Alte Poststraße 1
Nein, das Geburtsdatum kann nach der Befundung nicht abgeändert werden.
Unsere Tests stehen für Personen ab dem Alter von 3 Jahren zur Verfügung. Minderjährige können sich nur in Begleitung eines Erwachsenen oder mit einer Einverständniserklärung der Eltern testen lassen. Sollten Sie Symptome haben, bitten wir Sie sich nicht testen zu lassen. Wir verweisen hiermit auf den Hausarzt. Bei Bürgern ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ohne Wohnsitz in Deutschland, ohne deutsche Versicherungskarte oder ohne deutschen Aufenthaltstitel führen wir keine Testung durch.
Bitte führen Sie ein gültiges Ausweisdokument bei sich, sowie den QR-Code, welchen Sie per E-Mail von uns erhalten haben. Das Geburtsdatum muss auf dem Ausweisdokument vermerkt sein.
Sie können sich ab sofort mindestens 1 mal die Woche kostenfrei testen lassen.
Der von uns verwendete Test ist beim BfArM zugelassen. Laut Hersteller weist der Antigen-Test eine klinische Sensitivität von 98,5% und eine klinische Spezifität von 99,9% auf. Die Sensitivität zeigt an, ob alle Kranken auch als Kranke erkannt werden. Die Spezifität gibt an, ob alle gesunden, getesteten Menschen auch als Gesunde erkannt werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Antigen-Konzentration im Verlauf der Erkrankung schwanken und unter die Nachweisgrenze des Antigen-Tests fallen kann. Eine mögliche Infektion kann aufgrund negativer Testergebnisse daher nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Das Testergebnis wird Ihnen nach ca. 15 min mittels SMS oder E-Mail zugesendet. Kontrollieren Sie auch Ihre persönlichen Daten um Irrtümer zu vermeiden. Alle Daten werden bei uns verschlüsselt und nach DSGVO Norm übermittelt. Sollten Sie Ihr Ergebnis nicht via SMS oder E-Mail abrufen können, ist es möglich 15 Minuten nach Ihrem Test wieder an die Station zu kommen um an dem dafür ausgewiesenen Schalter einen Ausdruck zu erhalten.
Im Einbahnstraßensystem durchlaufen Sie unsere Teststation in wenigen Minuten. Der Abstrich dauert dabei nur wenige Sekunden. Es ist vorteilhaft, wenn Sie sich hierfür im Vorfeld online registriert haben, da es sonst zu Verzögerungen kommen kann.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind unsere Befunde grundsätzlich Passwort geschützt. Das Passwort ist Ihr Geburtsdatum (mit Punkten und vollausgeschriebenem Jahr). Bspw.: 01.01.1999
Ja, Sie finden alle angegebenen, persönlichen Daten im Testergebnis. Bitte bringen Sie auch den von Ihnen vermerkten Ausweis mit. Auch die Ausweisnummer finden Sie neben dem Testergebnis vermerkt.
Bitte finden Sie sich pünktlich, nicht aber früher als 5 Minuten vorher am Test-Ort ein.
Die Tests bleiben für bestimmte Personengruppen weiterhin kostenfrei. Personengruppen, die auf andere Art Leistungsberechtigt sind, haben eine Zuzahlung von € 3,- zu leisten. Personengruppen, die nicht Leistungsberechtigt sind und in keine Sparte fallen, haben für die Testung € 12 ,- zu zahlen.
Wenn Sie bereits Symptome einer COVID-19 Erkrankung aufweisen (trockener Husten, Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Fieber, Kurzatmigkeit sowie Hals- und Kopfschmerzen, Geruchs- und Geschmacksverlust, Übelkeit, Erbrechen, Nasenverstopfung und Durchfall), bitten wir Sie nicht zur Testung zu erscheinen und stattdessen die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, anzurufen.
Kinder dürfen erst ab 3 Jahren getestet werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Test erscheinen oder sie müssen eine unterzeichnete Einverständniserklärung mitbringen.
In seltenen Fällen kann es zu einem ungültigen Ergebnis kommen. Sollte Ihr Test nicht auswertbar bzw. ungültig sein, kontaktieren wir Sie im Anschluss per Email.
Die Sensitivität eines diagnostischen Testverfahrens gibt an, bei welchem Prozentsatz erkrankter Patienten die jeweilige Krankheit durch die Anwendung des Tests tatsächlich erkannt wird, d.h. ein positives Testresultat auftritt. Sie wird definiert als der Quotient aus richtig positiven Testergebnissen und der Summe aus richtig positiven und falsch negativen Testergebnissen. Die Sensitivität unseres COVID-19 Antigen Schnelltests liegt bei 98,50%. Das bedeutet, dass von 100 Kranken 98,50 auch als krank erkannt werden. Das bedeutet wiederum, dass die falsch negativ Rate bei 1,5 % liegt, das heißt, bei 1,5 Personen wird ein negatives Testergebnis nachgewiesen, obwohl die Person in Wirklichkeit an COVID erkrankt ist. Die Spezifität eines diagnostischen Testverfahrens gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass tatsächlich Gesunde, die nicht an der betreffenden Erkrankung leiden, im Test auch als gesund erkannt werden. Sie wird definiert als der Quotient aus richtig negativen Testergebnissen und der Summe aus falsch positiven und richtig negativen Testergebnissen – also allen Testergebnissen, denen tatsächlich keine Erkrankung zugrunde lag. Die Spezifität unseres COVID-19 Antigen Schnelltests liegt bei 99,3%. Das bedeutet, dass von 100 Gesunden 99,9 Personen als gesund erkannt werden. Das bedeutet wiederum, dass die falsch-positiv Rate bei 0,1 % liegt, das heißt, bei 0,1 Personen wird ein positives Testergebnis nachgewiesen, obwohl die Person in Wirklichkeit nicht an COVID erkrankt ist.
Da die weltweiten Bestimmungen unterschiedlich sind, entscheidet das jeweilige Land, welcher Nachweis benötigt wird. In den meisten Fällen sind Corona-Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums oder den Airlines.
Sollte der Test positiv ausfallen, begeben Sie sich bitte unverzüglich in die häusliche Quarantäne („Absonderung" im Sinne des § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)). Kontaktieren Sie zur nun benötigten Durchführung eines PCR-Tests umgehend Ihren Hausarzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117. Die genauen Quarantäne Regulierungen finden Sie auf der Website Ihres Bundeslandes.
Ja, das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner neuen Strategie (Stand: 11.11.2020) beschlossen, dass bei Einreise aus einem Risikogebiet auf Anforderung des jeweiligen Gesundheitsamtes ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzuweisen ist. Dieser Nachweis kann entweder in Papierform oder digital erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Ja, das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner neuen Strategie (Stand: 11.11.2020) beschlossen, dass bei Einreise aus einem Risikogebiet auf Anforderung des jeweiligen Gesundheitsamtes ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzuweisen ist. Dieser Nachweis kann entweder in Papierform oder digital erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Neben Deutsch wird das Testergebnis auch standardmäßig in Englisch angegeben. Auf Anfrage und gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr erhalten Sie Ihr Testergebnis auch in einer anderen Sprache. Anfragen an: service@schnell-coronatest.de
Nein, sie können sich ebenfalls ohne Online Vorreservierung/Termin testen lassen. Die Mitarbeiter an den Teststationen werden Sie so schnell wie möglich dran nehmen. Natürlich kann es dabei zu Wartezeiten kommen oder zu geringen Verfügbarkeiten.
Wir benötigen Ihren vollständigen Namen, das Geburtsdatum, ggf. die Personalausweisnummer, eine Telefonnummer und eine E-Mailadresse. Bitte verstehen Sie, dass es bei einer positiven Meldung sehr wichtig ist, Ihre aktuelle Telefonnummer und E-Mail aufzunehmen, damit wir, bzw. das Gesundheitsamt Sie besser erreichen kann.
Nein, wir führen lediglich Antigen Schnelltests durch. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt oder in der Umgebung, wo Sie am besten einen PCR-Test durchführen lassen können, wenn Sie einen solchen Test benötigen.
Schauen Sie in Ihrem Spam-Ordner nach. Gelegentlich sind dort die Testergebnisse zu finden. Haben Sie kein Testergebnis erhalten, so melden Sie sich per E-Mail info@schnell-coronatest.de oder Alternativ unter der 0261 94107939. Diese Telefonnummer ist nicht durchgehen besetzt.
Sie können uns gerne per E-Mail oder Anruf Bescheid geben. Es ist kein Muss, den Termin vorher abzusagen.
Sie sollten eine halbe Stunde bis Stunde vor der Testung nichts gegessen oder getrunken haben, bevor ein Rachenabstrich durchgeführt wird. In seltenen Fällen, kann sich dadurch das Testergebnis verfälschen.
Alle Mitarbeiter, die eine Testung durchführen haben erfolgreich eine Johanniter Schulung absolviert.
Der Antigen-Schnelltest ist 24 Stunden gültig.
Unter der folgenden Telefonnummer können Sie uns in der zentralen Verwaltung erreichen: 026194107939 Wir gehen mit unseren Stationsleitungen in Klärung und helfen so gut wie möglich.
Es wird ein Nasenabstrich durchgeführt. Bei Wunsch kann ebenfalls ein Rachenabstrich durchgeführt werden.
amminkeln: 46499 Zum Schnellenhof 2a, Begegnungsstätte Mehrhoog Kamp-Lintfort: 47475 Am Rathaus 2 Winnenden: 71364 Marktstraße Leutenbach: 71397 Am Löwenplatz Backnang: 71522 Grabenstraße 15 Riedlingen: 88499 Alte Poststraße 1
Nein, das Geburtsdatum kann nach der Befundung nicht abgeändert werden.
Unsere Station in Kamp-Linfort ist ab sofort für Sie in der Kamperdickstraße 18 geöffnet.